ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – SOLARWERK S.À R.L.
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Bedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge und Vereinbarungen zwischen SOLARWERK S.À R.L. und seinen Kunden im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland, unabhängig vom Ort der Lieferung oder Leistung. Sie werden gegebenenfalls durch besondere Bedingungen ergänzt, die im Falle eines Widerspruchs zu diesen Bedingungen Vorrang haben.
Durch die Unterzeichnung oder Ausfertigung eines Dokuments, das sich auf diese Bedingungen bezieht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese akzeptiert hat. Abweichungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SOLARWERK S.À R.L. möglich.
2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN UND AUSFÜHRUNG
Angebote von SOLARWERK S.À R.L. sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und unterliegen möglichen Änderungen bei Rohstoffpreisen, Wechselkursschwankungen oder Projektänderungen.
Jede Bestellung bei SOLARWERK S.À R.L. ist für den Kunden verbindlich und endgültig, sobald eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände berechtigen nicht zur Stornierung des Gesamtauftrags.
3. PREISE, RECHNUNG UND ZAHLUNG
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von acht (8) Kalendertagen zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich SOLARWERK S.À R.L. das Recht vor, alle offenen Rechnungen einzufordern und eine Entschädigungspauschale in Höhe von 15 % der ausstehenden Beträge, mindestens jedoch 1.500 EUR, zu verlangen.
4. LIEFERUNG UND ÜBERTRAGUNG DER VERANTWORTUNG
Die Lieferung der Ausrüstung erfolgt direkt an den Kunden. Mit der Lieferung geht die Verantwortung für die Produkte auf den Kunden über, der ab diesem Zeitpunkt alle Verlustrisiken trägt. SOLARWERK S.À R.L. haftet nicht für Schäden, die nach diesem Zeitpunkt auftreten.
5. GARANTIE
SOLARWERK S.À R.L. tritt als Vermittler zwischen Hersteller und Kunde auf. Die Garantiebedingungen des Herstellers sind maßgebend. Die Garantie umfasst nicht Schäden, die durch unsachgemäße Installation, unzureichende Wartung oder externe Einflüsse entstehen.
Für reparierte oder ausgetauschte Teile gilt die Garantie für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Garantie.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI MONTAGEARBEITEN
- SOLARWERK S.À R.L. haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz während der Installation oder Montagearbeiten verursacht werden.
- Schäden, die auf normale Abnutzung, bestehende Schwächen des Gebäudes oder unvorhersehbare Umstände zurückzuführen sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherstellung, dass die Montageflächen frei von Hindernissen oder gefährdeten Bereichen (z.B. verdeckte Wasser- oder Stromleitungen) sind. SOLARWERK S.À R.L. haftet nicht für Schäden, die durch das Vorhandensein solcher Hindernisse entstehen.
- Jegliche Ansprüche aufgrund von Schäden während der Montage sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bei SOLARWERK S.À R.L. geltend zu machen.
7. NICHT IN UNSEREM ANGEBOT ENTHALTEN
- Das Verschließen von Durchbrüchen und Schlitzen sowie die Wiederherstellung von durch Montagearbeiten verursachten Schäden sind nicht Bestandteil unseres Angebots und liegen in der Verantwortung des Kunden.
- Schäden an Stromleitungen, Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Heizungsrohren oder anderen Leitungen, die während der Montagearbeiten auftreten können, liegen in der Verantwortung des Kunden.
8. VERSICHERUNGSSCHUTZ
SOLARWERK S.À R.L. verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die bestimmte Schäden während der Montagearbeiten abdeckt. Schäden, die außerhalb der Deckung dieser Versicherung liegen oder durch nicht vorhersehbare Umstände entstehen, bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
9. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde muss relevante Informationen zu Leitungen, Verkabelungen und baulichen Gegebenheiten vor Beginn der Arbeiten bereitstellen. Der Montagebereich muss frei zugänglich und sicher sein. Eventuelle Risiken (z.B. herabhängende Kabel, instabile Flächen) müssen vor Beginn der Arbeiten beseitigt werden.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
SOLARWERK S.À R.L. behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor.
11. VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
12. SCHADENSVERARBEITUNG
Im Falle einer Reklamation kann sich der Kunde an SOLARWERK S.À R.L. wenden:
- Über das Kontaktformular auf www.solarwerk.lu
- Per E-Mail an info@solarwerk.lu
- Per Post an die Adresse: SOLARWERK S.À R.L., 1 Av. Frères Wiesenbach, 5628 Mondorf-les-Bains, Luxemburg.
13. FLEXIBLE ANPASSUNGEN WÄHREND DER AUSFÜHRUNG
SOLARWERK S.À R.L. behält sich das Recht vor, während der Installation notwendige Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund technischer Gegebenheiten, örtlicher Umstände oder zur Optimierung der Gesamtleistung der Anlage erforderlich sind. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen informiert.
14. NICHTIGKEIT
Die Ungültigkeit einer Klausel dieser AGB hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.
15. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Kaufverträge unterliegen dem luxemburgischen Recht. Für Streitigkeiten sind die Gerichte in Luxemburg zuständig.
16. Stand
Diese AGB gelten in der Fassung vom 24. März 2024.